Wie weit sollen Schulkinder laufen?

Veröffentlicht am 14.08.2020 in Presse
 

Die Diskussion ist voll entbrannt: Wie sicher muss ein Schulweg sein und wieviel Stellplätze braucht eine „Hol- und Bringzone“ an einer Schule? Grund hierfür ist in der Stadt Münzenberg eine Initiative der Kon- servativen, die die Sicherheit des Bellersheimer Weges im Burgenstadtteil bezweifeln. Wer wollte etwas an- deres als sichere Schulwege? Außer Zweifel steht für die SPD Münzenberg, dass die Schulkinder möglichst sicher zu ihrer Schule kommen können. Auch müssen an Schulen und Kindergärten notwendige Parkplätze vorgehalten werden – ob das aber immer in „unmittelbarer Nähe“ sein muss, darf bezweifelt werden. Nur so war die Aussage in der Presse zu verstehen, dass es kein „Kinder-Drive-in“ an allen Schulen und Kitas ge- ben kann.

Es ist mittlerweile unstrittig, dass unsere Kinder immer öfter an den gesundheitlichen Folgen von Bewe- gungsmangel leiden, hier muss die Gesellschaft etwas tun, und dazu gehören Elternschaft und Politik. Wenn schon der Schwimm- und Sportunterricht als Bewegungsförderung oft genug ausfällt, ist ein Schulweg mit „Fußteil“ eine sinnvolle Ergänzung. Eine ADAC-Empfehlung geht bei einer Schülerzahl von 100 Kindern von einem Bedarf an fünf Parkplätzen als „Hol- und Bringzone“ an den Einrichtungen aus. Es ist aber nicht ge- sagt, dass diese Zone direkt auf oder an dem Schul- oder Kitagelände liegen muss. Die letzte „Kindermeile“ sollten unsere Jüngsten schon mit den eigenen Beinen, alleine oder altersgemäß von Mama oder Papa be- gleitet, zurücklegen können. Das ist es, was wir unseren Kindern zutrauen dürfen und müssen. Oft genug ist von den Kleinsten auch zu hören: „Mensch Mama, das kann ich schon alleine“ – fördern wir also die geistige und motorische Entwicklung unseres Nachwuchses. Was ist schlimm daran, dass zwischen „Hol- und Bring- zone“ und dem Schulhof ein paar Meter liegen? Die SPD Münzenberg möchte sich hier auf eine einheitliche Distanz nicht festlegen, sieht aber in 100 – 200 Metern kein Problem.

Zudem muss bei der Ausweisung und Einrichtung dieser Zonen auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden. Nicht jeder Schulstandort weist die gleichen baulichen und verkehrstechnischen Vo- raussetzungen auf. Hier muss das Machbare gemäß Bau- und Verkehrsrecht geprüft und umgesetzt werden – die Ordnungsbehörde der Stadt Münzenberg ist hier jetzt gefordert. Umgekehrt gilt es natürlich auch für die restlichen Verkehrsteilnehmer, Rücksicht auf unsere Kleinsten zu nehmen. Wenn alle möglichst „bis an den Klassenraum“ resp. den Schulhof heranfahren wollen, kommt es unweigerlich zu engen, unübersichtli- chen, und damit gefährlichen Verkehrssituationen, die niemand haben will. Aber dennoch gilt, dass ein „Lan- deplatz mit Einflugschneise für Eltern“ nicht wünschenswert und schon gar nicht umsetzbar ist!

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